Führerscheinumtausch:
digital und leichtgemacht
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen bekanntermaßen nach der gültigen Fahrerlaubnisverordnung innerhalb der EU auf einheitliche Scheckkarten umgestellt werden.
Dabei gelten gestaffelte Fristen. Aktuell läuft die Frist für die Geburtsjahre der FahrerlaubnisinhaberInnen von 1959 bis 1964, die bis zum 19. Januar 2023 ihren Führerschein umtauschen müssen.
Im Rahmen dieses Pflichtumtausches bietet die Führerscheinstelle des Landkreises neben der Erledigung vor Ort nach Terminvereinbarung ab sofort zusätzlich einen Onlineservice an.
Die Antragstellung incl. Bezahlung kann nach Registrierung auf dem Serviceportal rund um die Uhr bequem von Zuhause aus erledigt werden - und das ohne Buchung eines Termins und Besuch der Führerscheinstelle.
Zur weiteren Bearbeitung sind der Führerscheinstelle lediglich der alte Führerschein, ein Unterschriftsblatt und ein biometrisches Passfoto - per Post oder Einwurf – zuzuleiten. Der neue Kartenführerschein wird nach Ausstellung direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt.
Mehr Infos zum Service gibt es unter dem Link: Führerscheinumtausch
„Dieses digitale Angebot erleichtert den Nutzer*innen den Führerschein-Umtausch,“ erläutert der Leiter des Straßenverkehrsamtes, Andreas Stemme. „Wir freuen uns daher, nun diese Neuerung zum Pflichtumtausch den betroffenen BürgerInnen des Landkreises anbieten zu können“, so Stemme abschließend.
Weitere Informationen:
Sandra Lummitsch
Pressesprecherin
Landkreis Hameln-Pyrmont
Tel.: 05151 / 903-9900
E-Mail: sandra.lummitsch@hameln-pyrmont.de