Service rund um die Uhr -
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
in der „OZG-Werkstatt“
Das Online Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre Verwaltungsportale zu einem Portalverbund zu verknüpfen und bis Ende 2022 grundsätzlich alle Dienstleistungen dort online anzubieten. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen so schneller und komfortabler Anliegen erledigen können und dazu nur ein Nutzerkonto benötigen.
Im Wesentlichen sind die im OZG formulierten Mehrwerte für Bürgerinnen und Bürger, sowie die Verwaltung deckungsgleich mit den in der Digitalisierungs-strategie beschriebenen Zielen.
Auszugweise ist zu nennen:
- Gesteigerte Servicequalität
- 24/7 Verfügbarkeit von Dienstleistungen
- Interne Arbeitserleichterung durch optimierte Prozesse
- Etablierung von standardisierten Lösungen um Synergieeffekte bei der interkommunalen Zusammenarbeit zu heben
- Auf Initiative des Landkreises Hameln-Pyrmont wird diese Herausforderung gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen angegangen. Im Rahmen einer sogenannten „OZG-Werkstatt – eine kleine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitenden, die über die nötigen Verwaltungs- und Digitalkenntnisse verfügt – werden die Servicedienstleistungen nach und nach umgesetzt.
Die OZG-Werkstatt hat jeweils einen festen Ansprechpartner in den Rathäusern und im Kreishaus. Dadurch können die Leistungen inhaltlich abgestimmt, Synergien genutzt, Doppelarbeit vermieden und Kosten reduziert werden.
Die koordinierende Federführung hat die Stadt Hameln übernommen.
Für die Inanspruchnahme der Onlinedienste ist es dann egal über welches Bürgerportal sich der Bürger im Landkreis Hameln-Pyrmont anmeldet – ob über das jeweilige Bürgerportal der jeweiligen Kommune, des Landkreises oder des Dachportals „einfach-digital-leben“. Er wird intern zur richtigen Stelle geleitet.
Zugang zum Bürgerportal: