Bürgerinnen und Bürger, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen vor Erstaufnahme ihrer Tätigkeit über eine nicht älter als drei Monate alte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom zuständigen Gesundheitsamt verfügen.
Ziel der Belehrung ist es, dass die Teilnehmenden mögliche Symptome von Infektionskrankheiten frühzeitig erkennen, eine Weiterverbreitung und Kontamination der Lebensmittel verhindern und abschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Krankheitssymptomen nicht mehr ausüben dürfen. Zudem wird erklärt, welche besonderen Hygienemaßnahmen beim Kontakt mit Lebensmitteln einzuhalten sind.
Ab dem 15.11.2021 werden die Schulungen im Landkreis ausschließlich digital angeboten.
Niedersächsischen Servicekonto
Die Anmeldung erfolgt mit dem kostenlosen Niedersächsischen Servicekonto. Die Registrierung ist schnell erledigt und dient zukünftig als zentrale Anmeldung für weitere Online-Dienstleistungen der Kommunal- und Landesverwaltung in Niedersachsen.
„Bürgerinnen und Bürger müssen dadurch nicht erneut Ihre Daten eingeben und sich neue Passwörter merken, wenn Sie bei der Kommune den Hund anmelden und im Anschluss beim Landkreis das Auto zulassen möchten“, erklärt Florian Hartmann vom Digitalisierungsteam des Landkreises. Behördenkommunikation soll darüber ebenfalls sicher erfolgen und im Zusammenspiel mit der sogenannten „eID-Funktion“ des Personalausweises können zukünftig viele Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung komplett digital angeboten werden.
Erklärvideos und Fragebögen
Die Inhalte der Schulung werden mit kurzen Animationsfilmen vermittelt.
Nach jedem Schulungskapitel müssen Fragen im „Multiple Choice Verfahren“, ähnlich wie bei der theoretischen Führerscheinprüfung angekreuzt werden. Das komplette Verfahren dauert ca. 20-30 Minuten und ist neben dem klassischen PC auch mit Tablets oder Smartphones kompatibel.
Am Ende der Schulung muss die Gebühr von 26€ mit einem der gängigen Bezahlverfahren (z.B. Paypal, Paydirekt oder Giropay) entrichtet werden. Für bestimmte Gruppen entfällt die Bezahlung, wenn Sie z.B. im Rahmen eines Ehrenamtes auf die Belehrung angewiesen sind. In diesen Fällen muss ein geeigneter Nachweis hochgeladen werden.
Die Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Belehrung erhalten die Bürgerinnen und Bürger 5-7 Tage später ganz bequem per Post. In einer weiteren Ausbaustufe wird das Dokument mittelfristig digital übermittelt.
Öffentliche Verwaltung im digitalen Wandel
Florian Hartmann führt dazu aus: „Wir entwickeln unsere Dienstleistungen stetig weiter und versuchen die Prozesse unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen optimal zu gestalten. Zusammen mit allen kreisangehörigen Kommunen und der Stadt Hameln wird 2022 eine gemeinsame Online-Plattform gestartet. Mit einer breiten Auswahl an Online-Diensten wollen wir den einfachen Zugang zu Verwaltungsleistungen ermöglichen, getreu unserem Motto: Einfach.Digital.Leben.“.