Infektionsschutz

Aktuelles

November 10, 2021

Online-Belehrung zum Infektionsschutzgesetz

Bürgerinnen und Bürger, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen vor Erstaufnahme ihrer Tätigkeit über eine nicht älter als drei Monate alte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom zuständigen Gesundheitsamt verfügen. Das Verfahren kann nun komplett digital durchlaufen werden.