Gesundheitsamt

Aktuelles

November 10, 2021

Online-Belehrung zum Infektionsschutzgesetz

Bürgerinnen und Bürger, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen vor Erstaufnahme ihrer Tätigkeit über eine nicht älter als drei Monate alte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom zuständigen Gesundheitsamt verfügen. Das Verfahren kann nun komplett digital durchlaufen werden.
Juni 10, 2020

Corona-Kontaktverfolgung digital

Die Kontaktnachverfolgung durch kommunale Gesundheitsämter spielt bei der Bewältigung der Corona-Pandemie eine entscheidende Rolle. Am 08.05.2002 machte sich Gesundheitsministerin Carola Reimann ein Bild von der Arbeit im Landkreis Hameln-Pyrmont. Die Kommune nutzt mit „SORMAS“ seit Kurzem eine spezielle IT-Anwendung.